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Haustier im Garten begraben – ist das erlaubt?

Wenn ein geliebtes Tier stirbt, möchten viele es in der Nähe behalten. Ein Grab im eigenen Garten ist in Deutschland oft möglich – wenn Sie ein paar Regeln beachten.

Kurz gesagt: Ja. Einzelne Heimtiere wie Hund, Katze, Kaninchen oder Meerschweinchen dürfen Sie grundsätzlich auf einem Grundstück begraben, das Ihnen gehört. Es darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, die Grabstelle nicht direkt an öffentlichen Wegen oder Plätzen, und über dem Tier müssen mindestens 50 Zentimeter Erde liegen.

Geregelt ist das in § 27 Abs. 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV).

Die Bedingungen auf einen Blick

Die Vorgaben können sich je nach Landkreis unterscheiden – manche Kreise regeln Details in einer eigenen Allgemeinverfügung. Eine kurze Nachfrage beim Veterinäramt schafft Sicherheit.

Welche Tiere dürfen in den Garten?

Die Regel gilt für einzelne Heimtiere, also Tiere, die als Gefährten im Haushalt leben: Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel oder Hamster.

Für große Tiere wie Pferde gilt das in der Regel nicht. Sie zählen rechtlich meist nicht als Heimtiere und werden über die Tierkörperbeseitigung, einen Tierbestatter oder eine Einäscherung verabschiedet.

Wo ist es nicht erlaubt?

Gedenkstein für ein Haustier im Garten mit QR-Code
Ein Gedenkstein mit QR-Code macht aus der Grabstelle im Garten einen Ort der Erinnerung.

So gestalten Sie das Grab im Garten

Die richtige Stelle

Ein ruhiger Platz, an dem nicht gegraben oder gebaut wird – etwa unter einem Baum oder am Rand eines Beets. Halten Sie Abstand zu Brunnen und Leitungen.

Natürliche Materialien

Wickeln Sie Ihr Tier in ein Baumwolltuch, eine Wolldecke oder legen Sie es in einen unbehandelten Holz- oder Pappkarton. Plastik, Folie und lackierte Kisten gehören nicht ins Grab.

Gegen Wildtiere schützen

Die vorgeschriebene Erdschicht hilft bereits. Zusätzlich können Sie flache Steine oder eine Steinplatte über die Grabstelle legen.

Die Stelle markieren

Eine Pflanze, ein Strauch oder ein kleiner Gedenkstein erinnern an Ihr Tier – und verhindern, dass dort Jahre später versehentlich gegraben wird.

Alternativen zum Garten

Ein Ort, an dem die Erinnerung weiterlebt

Mit Gedankraum Tiere gestalten Sie eine digitale Gedenkseite mit Fotos und Geschichten. Der persönliche QR-Code am Gedenkstein im Garten, an der Urne oder im Bilderrahmen führt direkt dorthin.

Gedenkseite gestalten Beispiel ansehen

Häufige Fragen

Wie tief muss ich mein Haustier begraben?

Über dem Tierkörper muss eine Erdschicht von mindestens 50 Zentimetern liegen, gemessen bis zum Rand der Grube. Die Grube selbst ist also deutlich tiefer als 50 Zentimeter.

Ich wohne zur Miete – darf ich mein Tier im Garten begraben?

Das Gesetz spricht von Gelände, das dem Tierhalter gehört. Als Mieter brauchen Sie deshalb die Zustimmung des Eigentümers. Fragen Sie vorher Ihren Vermieter.

Darf ich mein Haustier im Wald oder im Park begraben?

Nein. Diese Flächen gehören Ihnen nicht, außerdem ist das Vergraben in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze ausdrücklich ausgeschlossen. Es drohen Bußgelder.

Darf ich mein Haustier im Kleingarten begraben?

Meist nicht, denn als Pächter sind Sie nicht Eigentümer der Parzelle. Viele Gartenordnungen schließen es zusätzlich aus. Fragen Sie im Zweifel Ihren Verein.

Kann ich die Urne meines Tieres im Garten beisetzen?

Eine Urne mit Asche enthält keinen Tierkörper mehr. Viele Halter setzen sie deshalb im eigenen Garten bei. Fragen Sie bei Unsicherheit kurz bei Ihrem Tierbestatter oder Veterinäramt nach.