Haustier im Garten begraben – ist das erlaubt?
Wenn ein geliebtes Tier stirbt, möchten viele es in der Nähe behalten. Ein Grab im eigenen Garten ist in Deutschland oft möglich – wenn Sie ein paar Regeln beachten.
Kurz gesagt: Ja. Einzelne Heimtiere wie Hund, Katze, Kaninchen oder Meerschweinchen dürfen Sie grundsätzlich auf einem Grundstück begraben, das Ihnen gehört. Es darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, die Grabstelle nicht direkt an öffentlichen Wegen oder Plätzen, und über dem Tier müssen mindestens 50 Zentimeter Erde liegen.
Geregelt ist das in § 27 Abs. 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV).
Die Bedingungen auf einen Blick
- Eigenes Grundstück. Das Gelände muss Ihnen als Tierhalter gehören. Wer zur Miete wohnt, braucht die Zustimmung des Eigentümers.
- Kein Wasserschutzgebiet. In Wasserschutzgebieten ist das Vergraben nicht erlaubt. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder der unteren Wasserbehörde.
- Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen. Die Grabstelle darf nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze liegen. Wählen Sie also eine Stelle weiter hinten im Garten.
- Mindestens 50 cm Erde. Über dem Tierkörper muss eine Erdschicht von mindestens 50 Zentimetern liegen, gemessen bis zum Rand der Grube. Die Grube selbst ist also deutlich tiefer.
- Keine ansteckende Krankheit. Ist das Tier an einer anzeigepflichtigen Tierseuche gestorben, gelten besondere Regeln. Fragen Sie im Zweifel Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.
Welche Tiere dürfen in den Garten?
Die Regel gilt für einzelne Heimtiere, also Tiere, die als Gefährten im Haushalt leben: Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel oder Hamster.
Für große Tiere wie Pferde gilt das in der Regel nicht. Sie zählen rechtlich meist nicht als Heimtiere und werden über die Tierkörperbeseitigung, einen Tierbestatter oder eine Einäscherung verabschiedet.
Wo ist es nicht erlaubt?
- Wald, Wiesen, Parks: Diese Flächen gehören Ihnen nicht. Das Vergraben ist dort verboten, und es drohen Bußgelder.
- Kleingarten: Als Pächter sind Sie nicht Eigentümer der Parzelle, und viele Gartenordnungen schließen es ausdrücklich aus. Fragen Sie im Zweifel Ihren Verein.
- Gemeinschaftsgärten und Mietshäuser: Nur mit Zustimmung des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft.
So gestalten Sie das Grab im Garten
Die richtige Stelle
Ein ruhiger Platz, an dem nicht gegraben oder gebaut wird – etwa unter einem Baum oder am Rand eines Beets. Halten Sie Abstand zu Brunnen und Leitungen.
Natürliche Materialien
Wickeln Sie Ihr Tier in ein Baumwolltuch, eine Wolldecke oder legen Sie es in einen unbehandelten Holz- oder Pappkarton. Plastik, Folie und lackierte Kisten gehören nicht ins Grab.
Gegen Wildtiere schützen
Die vorgeschriebene Erdschicht hilft bereits. Zusätzlich können Sie flache Steine oder eine Steinplatte über die Grabstelle legen.
Die Stelle markieren
Eine Pflanze, ein Strauch oder ein kleiner Gedenkstein erinnern an Ihr Tier – und verhindern, dass dort Jahre später versehentlich gegraben wird.
Alternativen zum Garten
- Tierfriedhof: Ein eigener Grabplatz, oft mit Pflege und festen Besuchszeiten.
- Einäscherung: Im Tierkrematorium, einzeln oder gemeinsam. Die Urne können Sie mit nach Hause nehmen, im Garten beisetzen oder auf einem Tierfriedhof bestatten lassen.
- Tierbestatter: Übernimmt Abholung, Einäscherung oder Bestattung und berät Sie zu allen Möglichkeiten.
- Tierarztpraxis: Viele Praxen bieten an, die Verabschiedung über einen Partner zu organisieren.
Ein Ort, an dem die Erinnerung weiterlebt
Mit Gedankraum Tiere gestalten Sie eine digitale Gedenkseite mit Fotos und Geschichten. Der persönliche QR-Code am Gedenkstein im Garten, an der Urne oder im Bilderrahmen führt direkt dorthin.
Gedenkseite gestalten Beispiel ansehenHäufige Fragen
Wie tief muss ich mein Haustier begraben?
Über dem Tierkörper muss eine Erdschicht von mindestens 50 Zentimetern liegen, gemessen bis zum Rand der Grube. Die Grube selbst ist also deutlich tiefer als 50 Zentimeter.
Ich wohne zur Miete – darf ich mein Tier im Garten begraben?
Das Gesetz spricht von Gelände, das dem Tierhalter gehört. Als Mieter brauchen Sie deshalb die Zustimmung des Eigentümers. Fragen Sie vorher Ihren Vermieter.
Darf ich mein Haustier im Wald oder im Park begraben?
Nein. Diese Flächen gehören Ihnen nicht, außerdem ist das Vergraben in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze ausdrücklich ausgeschlossen. Es drohen Bußgelder.
Darf ich mein Haustier im Kleingarten begraben?
Meist nicht, denn als Pächter sind Sie nicht Eigentümer der Parzelle. Viele Gartenordnungen schließen es zusätzlich aus. Fragen Sie im Zweifel Ihren Verein.
Kann ich die Urne meines Tieres im Garten beisetzen?
Eine Urne mit Asche enthält keinen Tierkörper mehr. Viele Halter setzen sie deshalb im eigenen Garten bei. Fragen Sie bei Unsicherheit kurz bei Ihrem Tierbestatter oder Veterinäramt nach.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind § 27 Abs. 3 TierNebV sowie die Vorgaben Ihres Landkreises. Stand: November 2026.